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Was sich für deine Software ändert

Hier stehen die Änderungen in österreichischen und europäischen Gesetzen und Regeln, die deine Buchhaltung, Rechnungen, Kasse und Aufbewahrung betreffen, mit der amtlichen Quelle. Und wo wir es prüfen können: welche Tools schon bereit sind.

Kommende Änderungen

2026

  1. EU eIDAS 2: jedes EU-Land bietet eine digitale Identitäts-Wallet an

    Nach der überarbeiteten eIDAS-Verordnung (in Kraft seit dem 20. Mai 2024) bietet jedes EU-Land bis Ende 2026 mindestens eine European Digital Identity Wallet an. Damit können sich Menschen online ausweisen und Dokumente unterschreiben. Dienstleister, die ihre Kunden gesetzlich identifizieren müssen, müssen die Wallet später auch akzeptieren.

    Wen es betrifft: Unternehmen mit Software für Login, Kundenidentifizierung oder elektronische Signatur.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in E-Signatur und Geschäftskonto.

    Quellen, auf Englisch (geprüft am )

2027

  1. Steuerfreier Überstundenzuschlag sinkt

    Ab dem 1. Jänner 2027 sind Überstundenzuschläge nur noch bis 120 Euro im Monat steuerfrei, und nur für die ersten zehn Überstunden. Die Lohnverrechnung muss die neuen Grenzen anwenden.

    Wen es betrifft: Arbeitgeber in Österreich und ihre Lohnverrechnungssoftware.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in Lohnabrechnung und Zeiterfassung.

    Quellen (geprüft am )
  2. EU Data Act: keine Wechselentgelte mehr bei Cloud-Diensten

    Ab dem 12. Januar 2027 dürfen Cloud- und SaaS-Anbieter keine Entgelte mehr verlangen, wenn du zu einem anderen Anbieter wechselst, auch nicht für die Übertragung deiner Daten (Data Egress).

    Wen es betrifft: Unternehmen, die Online-Software oder Cloud-Dienste nutzen, und ihre Anbieter.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in Buchhaltung, CRM, Projektmanagement und Onlineshop.

    Quellen, auf Englisch (geprüft am )
  3. KI-Verordnung: Regeln für Hochrisiko-KI, etwa in Recruiting und Personalwesen

    Ab dem 2. Dezember 2027 gelten die Regeln für Hochrisiko-KI aus Anhang III der Verordnung, etwa KI für Auswahl und Beurteilung von Personal, Bildung und Biometrie. Anbieter müssen dann unter anderem Risiken steuern und menschliche Aufsicht ermöglichen.

    Der AI-Omnibus (in Kraft seit dem 27. Juli 2026) hat diesen Termin vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben.

    Wen es betrifft: Anbieter und Nutzer von Personal- und Recruiting-Software mit KI und anderen Hochrisiko-Anwendungen.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in Personalplanung und HR.

    Quellen, auf Englisch (geprüft am )
  4. EU Cyber Resilience Act: Sicherheitsanforderungen für Software und Geräte

    Ab dem 11. Dezember 2027 müssen Produkte mit digitalen Elementen, die in der EU auf den Markt kommen, die Sicherheitsanforderungen des Cyber Resilience Act erfüllen, unter anderem Sicherheitsupdates während des Unterstützungszeitraums. Ob und wie das für reines SaaS gilt, steht nicht auf der Quellseite.

    Wen es betrifft: Hersteller und Anbieter von Software und Geräten, etwa Kassen und Zahlungsterminals.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in Entwickler-Tools und Kassensysteme.

    Quellen, auf Englisch (geprüft am )

2030

  1. Digitale Meldung auf Basis von E-Rechnungen im Handel mit anderen EU-Ländern (ViDA)

    Ab dem 1. Juli 2030 sind bei Umsätzen mit Unternehmen in anderen EU-Ländern E-Rechnungen nach der europäischen Norm EN 16931 Pflicht, und die Daten werden digital gemeldet. Das folgt aus dem EU-Paket ViDA (VAT in the Digital Age).

    Die EU-Richtlinie (EU) 2025/516 ist beschlossen; die Mitgliedstaaten müssen sie noch in nationales Recht umsetzen.

    Wen es betrifft: Unternehmen, die mit Unternehmen in anderen EU-Ländern handeln.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in Buchhaltung und Rechnungsstellung.

    Quellen, auf Niederländisch (geprüft am )

Bereits in Kraft

  1. NISG 2026 in Kraft

    Seit dem 1. Oktober 2026 gilt das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026, die österreichische Umsetzung von NIS2. Seitdem gilt die Meldepflicht für Vorfälle; betroffene Einrichtungen müssen sich bis zum 1. Jänner 2027 registrieren.

    Wen es betrifft: Mittlere und große Einrichtungen in den NIS2-Sektoren in Österreich und über deren Anforderungen auch ihre IT-Anbieter.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in Entwickler-Tools und Telefonie.

    Quellen (geprüft am )
  2. Digitaler Beleg statt Kassenzettel

    Seit dem 1. Oktober 2026 dürfen Betriebe mit Registrierkasse den Beleg auch digital erteilen: am Bildschirm, per E-Mail oder in einer App (§ 132a BAO, Abgabenänderungsgesetz 2025). Die Belegerteilungspflicht bleibt. Kundinnen und Kunden können weiterhin einen Papierbeleg verlangen.

    Wen es betrifft: Unternehmen in Österreich mit Registrierkasse.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in Kassensysteme.

    Quellen (geprüft am )
  3. EU Cyber Resilience Act: Hersteller melden Schwachstellen

    Seit dem 11. September 2026 müssen Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen, darunter Apps und Programme, aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Vorfälle über die EU-Meldeplattform melden: eine Frühwarnung binnen 24 Stunden und eine Meldung binnen 72 Stunden. Die übrigen Sicherheitsanforderungen gelten ab dem 11. Dezember 2027.

    Wen es betrifft: Hersteller und Anbieter von Software und Geräten auf dem EU-Markt; für Nutzer heißt das schnellere Hinweise und Updates.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in Entwickler-Tools und Kassensysteme.

    Quellen, auf Englisch (geprüft am )
  4. KI-Verordnung: Transparenzpflichten für Chatbots und erzeugte Inhalte

    Seit dem 2. August 2026 gilt der größte Teil der KI-Verordnung, mit Ausnahmen. Dazu gehören die Transparenzpflichten: Menschen müssen wissen, dass sie mit einem Chatbot sprechen, und KI-erzeugte Inhalte müssen erkennbar sein.

    Wen es betrifft: Unternehmen, die Chatbots oder generative KI anbieten oder einsetzen, etwa im Kundenservice.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in KI-Assistenten, KI-Tools und Kundenservice.

    Quellen, auf Englisch (geprüft am )
  5. EU: Entgelttransparenz bei der Einstellung und Bericht zum Lohngefälle

    Die EU-Länder mussten die Entgelttransparenzrichtlinie bis zum 7. Juni 2026 umsetzen. Arbeitgeber nennen dann ein Gehalt oder eine Spanne in der Stellenanzeige oder vor dem Gespräch, fragen nicht nach dem bisherigen Gehalt und machen die Kriterien der Vergütung zugänglich. Arbeitgeber mit 150 oder mehr Beschäftigten berichten ab Juni 2027 über das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern, ab 100 Beschäftigten ab Juni 2031.

    Die Umsetzungsfrist der Richtlinie (EU) 2023/970 ist abgelaufen; die Regeln gelten in jedem Land erst über das nationale Gesetz, und nicht jedes Land ist so weit.

    Wen es betrifft: Arbeitgeber in der EU und ihre Lohn-, Personal- und Recruiting-Software.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in Lohnabrechnung und Personalplanung und HR.

    Quellen, auf Englisch (geprüft am )
  6. Überstundenzuschläge und Feiertagsarbeit 2026 steuerfrei

    Mit BGBl. I Nr. 4/2026 (rückwirkend ab 1. Jänner 2026) bleiben 2026 Zuschläge für die ersten 15 Überstunden im Monat bis 170 Euro steuerfrei. Feiertagsarbeitsentgelt ist wieder steuerfrei im Rahmen des Freibetrags von 400 Euro im Monat.

    Wen es betrifft: Arbeitgeber in Österreich und ihre Lohnverrechnungssoftware.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in Lohnabrechnung und Zeiterfassung.

    Quellen (geprüft am )
  7. Kalte-Hände-Regelung bis 45.000 Euro Umsatz

    Wer im Freien verkauft, etwa auf Märkten, auf der Straße oder in Schutzhütten, braucht bis 45.000 Euro Nettoumsatz im Jahr keine Registrierkasse und keinen Beleg (Kalte-Hände-Regelung). Diese Grenze gilt seit dem 1. Jänner 2026 und lag vorher niedriger.

    Wen es betrifft: Marktstände, Straßenverkauf, Schutzhütten und Buschenschanken.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in Kassensysteme.

    Quellen (geprüft am )
  8. EU: Echtzeitüberweisungen in Euro und Empfängerüberprüfung

    Seit dem 9. Oktober 2025 müssen Banken im Euroraum Echtzeitüberweisungen in Euro zum selben Preis wie normale Überweisungen senden können und bei jeder Überweisung prüfen, ob Name und IBAN zusammenpassen (Empfängerüberprüfung). Zahlungs- und E-Geld-Institute folgen am 9. April 2027.

    Wen es betrifft: Alle Unternehmen, die zahlen oder Geld einziehen, und Software mit Bankanbindung oder Sammelüberweisungen.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in Zahlungsanbieter, Geschäftskonto und Buchhaltung.

    Quellen, auf Englisch (geprüft am )
  9. EU Data Act: leichter den Cloud-Anbieter wechseln

    Der Data Act gilt seit dem 12. September 2025. Cloud- und SaaS-Anbieter müssen den Wechsel zu einem anderen Anbieter ermöglichen: Du kannst mit einer Frist von höchstens zwei Monaten kündigen und deine Daten mitnehmen. Bis zum 12. Januar 2027 darf der Anbieter dafür nur die tatsächlichen Kosten berechnen.

    Wen es betrifft: Unternehmen, die Online-Software oder Cloud-Dienste nutzen, und ihre Anbieter.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in Buchhaltung, CRM, Projektmanagement und Onlineshop.

    Quellen, auf Englisch (geprüft am )
  10. EU: Onlineshops und digitale Dienste müssen barrierefrei sein (European Accessibility Act)

    Seit dem 28. Juni 2025 müssen Produkte und Dienstleistungen wie Onlineshops, Bankdienste, E-Books, Ticketing und Zahlungsterminals für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Das folgt aus dem European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882), den jedes EU-Land in eigenes Recht umgesetzt hat.

    Wen es betrifft: Onlineshops und andere Unternehmen mit digitalen Diensten für Verbraucher sowie ihre Shop- und Website-Software.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in Onlineshop, Website-Baukästen und Zahlungsanbieter.

    Quellen, auf Englisch (geprüft am )
  11. EU: Mitgliedstaaten dürfen die E-Rechnung zwischen Unternehmen vorschreiben (ViDA)

    Das EU-Paket ViDA wurde am 11. März 2025 beschlossen und gilt seit dem 14. April 2025. Seitdem dürfen EU-Länder unter Bedingungen die E-Rechnung vorschreiben, auch für inländische Rechnungen zwischen Unternehmen. Deshalb führen Belgien, Frankreich und Deutschland eigene Pflichten ein, bevor die EU-Regeln von 2030 gelten.

    Wen es betrifft: Unternehmen in EU-Ländern mit E-Rechnungspflicht und ihre Buchhaltungs- und Rechnungssoftware.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in Buchhaltung und Rechnungsstellung.

    Quellen, auf Englisch (geprüft am )
  12. KI-Verordnung: verbotene Praktiken und KI-Kompetenz

    Seit dem 2. Februar 2025 sind bestimmte KI-Praktiken in der EU verboten, etwa Manipulation und Social Scoring. Wer KI einsetzt, muss außerdem für ausreichende KI-Kompetenz der eigenen Leute sorgen. Der AI-Omnibus vom Juli 2026 hat diese Pflicht für Unternehmen vereinfacht.

    Wen es betrifft: Alle Unternehmen, die KI-Tools einsetzen oder anbieten.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in KI-Assistenten und KI-Tools.

    Quellen, auf Englisch (geprüft am )
  13. Kleinunternehmerregelung bis 55.000 Euro Umsatz

    Seit dem 1. Jänner 2025 gilt die Kleinunternehmerbefreiung bis 55.000 Euro Umsatz im Jahr statt 35.000 Euro. Bei einer Überschreitung um höchstens 10 Prozent bleibt die Befreiung in diesem Jahr noch bestehen. Wer trotzdem Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweist, schuldet sie.

    Wen es betrifft: Kleinunternehmen in Österreich und ihre Rechnungs- und Buchhaltungssoftware.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in Rechnungsstellung und Buchhaltung.

    Quellen (geprüft am )
  14. EU: strengere Regeln für Cybersicherheit (NIS2)

    Die NIS2-Richtlinie gilt seit dem 18. Oktober 2024 und ersetzt die erste NIS-Richtlinie. Mittlere und große Organisationen in 18 Sektoren, darunter digitale Dienste, Cloud und IT-Dienstleister, müssen ihre Sicherheit nachweisen und Vorfälle melden. Jedes Land setzt die Regeln in einem eigenen Gesetz um; nicht alle taten das rechtzeitig.

    Wen es betrifft: Mittlere und große Organisationen in den NIS2-Sektoren und über deren Anforderungen auch ihre Software- und IT-Anbieter.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in Entwickler-Tools, Telefonie und Geschäftskonto.

    Quellen, auf Englisch (geprüft am )
  15. Sicherheitseinrichtung und Registrierung in FinanzOnline (RKSV)

    Seit dem 1. April 2017 muss jede Registrierkasse eine Sicherheitseinrichtung (Signatur- oder Siegelerstellungseinheit) haben, die über FinanzOnline registriert ist (Registrierkassensicherheitsverordnung, RKSV). Eine neue Sicherheitseinrichtung ist binnen einer Woche zu registrieren.

    Wen es betrifft: Alle Unternehmen mit Registrierkassenpflicht.

    Welche Tools bereit sind

    Diese Kassen sind laut Anbieter RKSV-konform. Ob Signatur und Registrierung in FinanzOnline bei dir richtig eingerichtet sind, prüfen wir nicht.

    Quellen (geprüft am )
  16. Registrierkassenpflicht ab 15.000 Euro Umsatz

    Seit dem 1. Januar 2016 brauchen Betriebe eine Registrierkasse, wenn der Jahresumsatz 15.000 Euro und die Barumsätze 7.500 Euro übersteigen; Karten- und Gutscheinzahlungen zählen als Barumsatz (§ 131b BAO). Zusätzlich gilt die Belegerteilungspflicht.

    Wen es betrifft: Unternehmen in Österreich mit Barumsätzen.

    Welche Tools bereit sind

    Diese Kassen sind laut Anbieter RKSV-konform. Ob du registrierkassenpflichtig bist, hängt von deinem Umsatz und deinen Barumsätzen ab.

    Quellen (geprüft am )
  17. E-Rechnung an den Bund

    Seit dem 1. Januar 2014 müssen Vertragspartner von Bundesdienststellen ihre Rechnungen strukturiert elektronisch einbringen, über das Unternehmensserviceportal (USP) oder PEPPOL. Für Länder und Gemeinden gilt diese Pflicht nicht. Zwischen Unternehmen ist die E-Rechnung in Österreich nicht verpflichtend.

    Wen es betrifft: Unternehmen, die an Bundesdienststellen liefern.

    Welche Tools bereit sind

    Diese Tools erstellen laut Anbieter E-Rechnungen in ebInterface oder PEPPOL. Ob sie jedes Feld ausfüllen, das der Bund verlangt, prüfen wir nicht.

    Quellen (geprüft am )

In deinen Kalender oder deine Tabelle

Jede Änderung in Österreich und der EU als ganztägiger Termin mit Status und Quelle. Abonniere die Adresse der ICS-Datei, dann bekommst du neue und geänderte Termine automatisch.

Kostenlos und ohne E-Mail-Adresse, unter CC BY 4.0.

Häufige Fragen

Was ändert sich 2026 für Unternehmen in Österreich?

Unser Kalender nennt für 2026 1 Änderungen in Österreich und der EU, die Software betreffen: EU eIDAS 2: jedes EU-Land bietet eine digitale Identitäts-Wallet an (beschlossen). Bei jeder Änderung steht die amtliche Quelle.

Was bedeuten Plan, Gesetzentwurf, beschlossen und in Kraft?

Plan: die Regierung will es, aber dem Parlament liegt noch kein Gesetzentwurf vor. Gesetzentwurf: der Entwurf liegt dem Parlament vor und kann sich noch ändern. Beschlossen: beschlossen, aber noch nicht in Kraft. Du kannst dich vorbereiten. In Kraft: die Regel gilt bereits.

Woher weiß ich, ob meine Software bereit ist?

Wo wir eine Angabe haben, zeigen wir die Tools, die sie laut der eigenen Website des Anbieters erfüllen. Bei der E-Rechnung an den Bund ist das ebInterface oder PEPPOL: 5 Buchhaltungs- und Rechnungsprogramme im Ratgeber erstellen E-Rechnungen in diesen Formaten. Bei Kassen zeigen wir, welche laut Anbieter RKSV-konform sind; ob deine Einrichtung stimmt, prüfen wir nicht.

Kann ich diese Termine in meinen Kalender übernehmen?

Ja. Abonniere den ICS-Kalender oder lade ihn herunter, dann steht jede Änderung in Österreich und der EU als ganztägiger Termin in deinem Kalender, mit Status und Quelle. Pläne und Gesetzentwürfe sind als vorläufig markiert. Für eine Tabelle nimm die CSV-Datei.

Wie lange muss ich meine Unterlagen in Österreich aufbewahren?

Nach § 132 BAO sind Bücher, Aufzeichnungen und Belege 7 Jahre aufzubewahren, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, und länger, solange ein Abgabenverfahren anhängig ist. Elektronische Aufbewahrung ist erlaubt, wenn die Unterlagen bis zum Ablauf der Frist vollständig und lesbar wiedergegeben werden können.

Quellen und Vorgehen

Wir nehmen nur Änderungen auf, die eine amtliche Quelle nennt: das Bundesministerium für Finanzen, das Unternehmensserviceportal (USP), die Gesetzestexte im Rechtsinformationssystem (RIS) oder die EU. Bei jeder Änderung steht, wann wir die Quelle geprüft haben. Pläne und Gesetzentwürfe können sich noch ändern; maßgeblich ist die Quelle. Das ist eine Erklärung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

  1. RIS: BAO § 132 (geprüft am 5. November 2026)