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Was sich für deine Software ändert

Hier stehen die Änderungen in deutschen und europäischen Gesetzen und Regeln, die deine Buchhaltung, Rechnungen, Kasse und Aufbewahrung betreffen, mit der amtlichen Quelle. Und wo wir es prüfen können: welche Tools schon bereit sind.

Kommende Änderungen

2026

  1. EU eIDAS 2: jedes EU-Land bietet eine digitale Identitäts-Wallet an

    Nach der überarbeiteten eIDAS-Verordnung (in Kraft seit dem 20. Mai 2024) bietet jedes EU-Land bis Ende 2026 mindestens eine European Digital Identity Wallet an. Damit können sich Menschen online ausweisen und Dokumente unterschreiben. Dienstleister, die ihre Kunden gesetzlich identifizieren müssen, müssen die Wallet später auch akzeptieren.

    Wen es betrifft: Unternehmen mit Software für Login, Kundenidentifizierung oder elektronische Signatur.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in E-Signatur und Geschäftskonto.

    Quellen, auf Englisch (geprüft am )

2027

  1. E-Rechnung Pflicht beim Versand ab 800.000 Euro Umsatz

    Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Jahr 2026 Rechnungen an inländische Unternehmen als E-Rechnung ausstellen. Wer darunter bleibt, darf bis Ende 2027 noch Papier oder ein anderes Format nutzen. Das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2026 ändert diese Fristen nicht.

    Wen es betrifft: Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr.

    Welche Tools bereit sind

    Diese Tools erstellen und empfangen laut Anbieter E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD. Ob sie jedes Detail der BMF-Regeln umsetzen, prüfen wir nicht.

    Quellen (geprüft am )
  2. Mindestlohn 14,60 Euro und Minijob-Grenze 633 Euro

    Am 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Die Minijob-Grenze steigt mit auf 633 Euro im Monat. Die Bundesregierung hat das per Verordnung festgelegt.

    Wen es betrifft: Arbeitgeber, besonders mit Minijobs.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in Lohnabrechnung, Zeiterfassung und Personalplanung und HR.

    Quellen (geprüft am )
  3. EU Data Act: keine Wechselentgelte mehr bei Cloud-Diensten

    Ab dem 12. Januar 2027 dürfen Cloud- und SaaS-Anbieter keine Entgelte mehr verlangen, wenn du zu einem anderen Anbieter wechselst, auch nicht für die Übertragung deiner Daten (Data Egress).

    Wen es betrifft: Unternehmen, die Online-Software oder Cloud-Dienste nutzen, und ihre Anbieter.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in Buchhaltung, CRM, Projektmanagement und Onlineshop.

    Quellen, auf Englisch (geprüft am )
  4. KI-Verordnung: Regeln für Hochrisiko-KI, etwa in Recruiting und Personalwesen

    Ab dem 2. Dezember 2027 gelten die Regeln für Hochrisiko-KI aus Anhang III der Verordnung, etwa KI für Auswahl und Beurteilung von Personal, Bildung und Biometrie. Anbieter müssen dann unter anderem Risiken steuern und menschliche Aufsicht ermöglichen.

    Der AI-Omnibus (in Kraft seit dem 27. Juli 2026) hat diesen Termin vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben.

    Wen es betrifft: Anbieter und Nutzer von Personal- und Recruiting-Software mit KI und anderen Hochrisiko-Anwendungen.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in Personalplanung und HR.

    Quellen, auf Englisch (geprüft am )
  5. EU Cyber Resilience Act: Sicherheitsanforderungen für Software und Geräte

    Ab dem 11. Dezember 2027 müssen Produkte mit digitalen Elementen, die in der EU auf den Markt kommen, die Sicherheitsanforderungen des Cyber Resilience Act erfüllen, unter anderem Sicherheitsupdates während des Unterstützungszeitraums. Ob und wie das für reines SaaS gilt, steht nicht auf der Quellseite.

    Wen es betrifft: Hersteller und Anbieter von Software und Geräten, etwa Kassen und Zahlungsterminals.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in Entwickler-Tools und Kassensysteme.

    Quellen, auf Englisch (geprüft am )

2028

  1. E-Rechnung Pflicht für alle Unternehmen

    Nach dem 31. Dezember 2027 laufen alle Übergangsregeln aus, auch die für kleinere Unternehmen und für EDI-Verfahren, die die Anforderungen nicht erfüllen. Ab dem 1. Januar 2028 ist die E-Rechnung für alle inländischen B2B-Rechnungen Pflicht.

    Wen es betrifft: Alle Unternehmen in Deutschland mit inländischen B2B-Umsätzen.

    Welche Tools bereit sind

    Diese Tools erstellen und empfangen laut Anbieter E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD. Ob sie jedes Detail der BMF-Regeln umsetzen, prüfen wir nicht.

    Quellen (geprüft am )
  2. Kassenpflicht ab 100.000 Euro Umsatz

    Der Entwurf macht ein elektronisches Kassensystem mit TSE ab 100.000 Euro Gesamtumsatz im Jahr zur Pflicht, außer bei weniger als 12.000 Euro Bareinnahmen im Jahr. Wer die Grenze 2026 überschreitet, braucht ab dem 1. Januar 2028 eine Kasse. Der Beleg darf dann auch elektronisch bereitgestellt werden.

    Regierungsentwurf (Drucksache 21/8867 vom 2. November 2026). Die erste Lesung im Bundestag ist für den 6. November 2026 geplant; Termine und Grenzen können sich noch ändern.

    Wen es betrifft: Unternehmen mit Bargeldeinnahmen, die heute eine offene Ladenkasse nutzen, etwa Gastronomie, Handel und Märkte.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in Kassensysteme.

    Quellen (geprüft am )

2030

  1. Digitale Meldung auf Basis von E-Rechnungen im Handel mit anderen EU-Ländern (ViDA)

    Ab dem 1. Juli 2030 sind bei Umsätzen mit Unternehmen in anderen EU-Ländern E-Rechnungen nach der europäischen Norm EN 16931 Pflicht, und die Daten werden digital gemeldet. Das folgt aus dem EU-Paket ViDA (VAT in the Digital Age).

    Die EU-Richtlinie (EU) 2025/516 ist beschlossen; die Mitgliedstaaten müssen sie noch in nationales Recht umsetzen.

    Wen es betrifft: Unternehmen, die mit Unternehmen in anderen EU-Ländern handeln.

    Welche Tools bereit sind

    Diese Tools erstellen und empfangen laut Anbieter E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD. Ob sie jedes Detail der BMF-Regeln umsetzen, prüfen wir nicht.

    Quellen, auf Niederländisch (geprüft am )

Bereits in Kraft

  1. EU Cyber Resilience Act: Hersteller melden Schwachstellen

    Seit dem 11. September 2026 müssen Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen, darunter Apps und Programme, aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwere Vorfälle über die EU-Meldeplattform melden: eine Frühwarnung binnen 24 Stunden und eine Meldung binnen 72 Stunden. Die übrigen Sicherheitsanforderungen gelten ab dem 11. Dezember 2027.

    Wen es betrifft: Hersteller und Anbieter von Software und Geräten auf dem EU-Markt; für Nutzer heißt das schnellere Hinweise und Updates.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in Entwickler-Tools und Kassensysteme.

    Quellen, auf Englisch (geprüft am )
  2. KI-Verordnung: Transparenzpflichten für Chatbots und erzeugte Inhalte

    Seit dem 2. August 2026 gilt der größte Teil der KI-Verordnung, mit Ausnahmen. Dazu gehören die Transparenzpflichten: Menschen müssen wissen, dass sie mit einem Chatbot sprechen, und KI-erzeugte Inhalte müssen erkennbar sein.

    Wen es betrifft: Unternehmen, die Chatbots oder generative KI anbieten oder einsetzen, etwa im Kundenservice.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in KI-Assistenten, KI-Tools und Kundenservice.

    Quellen, auf Englisch (geprüft am )
  3. EU: Entgelttransparenz bei der Einstellung und Bericht zum Lohngefälle

    Die EU-Länder mussten die Entgelttransparenzrichtlinie bis zum 7. Juni 2026 umsetzen. Arbeitgeber nennen dann ein Gehalt oder eine Spanne in der Stellenanzeige oder vor dem Gespräch, fragen nicht nach dem bisherigen Gehalt und machen die Kriterien der Vergütung zugänglich. Arbeitgeber mit 150 oder mehr Beschäftigten berichten ab Juni 2027 über das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern, ab 100 Beschäftigten ab Juni 2031.

    Die Umsetzungsfrist der Richtlinie (EU) 2023/970 ist abgelaufen; die Regeln gelten in jedem Land erst über das nationale Gesetz, und nicht jedes Land ist so weit.

    Wen es betrifft: Arbeitgeber in der EU und ihre Lohn-, Personal- und Recruiting-Software.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in Lohnabrechnung und Personalplanung und HR.

    Quellen, auf Englisch (geprüft am )
  4. Mindestlohn 13,90 Euro und Minijob-Grenze 603 Euro

    Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde. Die Minijob-Verdienstgrenze liegt damit bei 603 Euro im Monat (7.236 Euro im Jahr); der Midijob beginnt bei 603,01 Euro.

    Wen es betrifft: Arbeitgeber, besonders mit Minijobs und Midijobs.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in Lohnabrechnung, Zeiterfassung und Personalplanung und HR.

    Quellen (geprüft am )
  5. Aktivrente: bis 2.000 Euro im Monat steuerfrei

    Seit dem 1. Januar 2026 ist Arbeitslohn bis 2.000 Euro im Monat steuerfrei für Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und sozialversicherungspflichtig arbeiten (§ 3 Nr. 21 EStG). Der Arbeitgeber behält darauf keine Lohnsteuer ein und weist den Betrag in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung aus. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bleiben fällig.

    Wen es betrifft: Arbeitgeber mit Beschäftigten über der Regelaltersgrenze.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in Lohnabrechnung.

    Quellen (geprüft am )
  6. 7 Prozent Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie

    Seit dem 1. Januar 2026 ist die Umsatzsteuer auf Speisen in Restaurants und bei Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft von 19 auf 7 Prozent gesenkt (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Getränke bleiben bei 19 Prozent. Kasse und Buchhaltung müssen beide Sätze sauber trennen, auch bei Kombiangeboten wie einem Buffet mit Getränken.

    Wen es betrifft: Gastronomie, Catering, Bäckereien und Metzgereien mit Speisenangebot.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in Kassensysteme und Buchhaltung.

    Quellen (geprüft am )
  7. NIS-2-Umsetzungsgesetz in Kraft

    Seit dem 6. Dezember 2025 gilt das NIS-2-Umsetzungsgesetz. Rund 29.500 Einrichtungen stehen unter Aufsicht des BSI und müssen sich registrieren, ihre Sicherheit nachweisen und Vorfälle melden. Das Registrierungsportal des BSI ist seit dem 6. Januar 2026 offen.

    Wen es betrifft: Mittlere und große Einrichtungen in den NIS2-Sektoren und über deren Anforderungen auch ihre IT-Anbieter.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in Entwickler-Tools und Telefonie.

    Quellen (geprüft am )
  8. EU: Echtzeitüberweisungen in Euro und Empfängerüberprüfung

    Seit dem 9. Oktober 2025 müssen Banken im Euroraum Echtzeitüberweisungen in Euro zum selben Preis wie normale Überweisungen senden können und bei jeder Überweisung prüfen, ob Name und IBAN zusammenpassen (Empfängerüberprüfung). Zahlungs- und E-Geld-Institute folgen am 9. April 2027.

    Wen es betrifft: Alle Unternehmen, die zahlen oder Geld einziehen, und Software mit Bankanbindung oder Sammelüberweisungen.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in Zahlungsanbieter, Geschäftskonto und Buchhaltung.

    Quellen, auf Englisch (geprüft am )
  9. EU Data Act: leichter den Cloud-Anbieter wechseln

    Der Data Act gilt seit dem 12. September 2025. Cloud- und SaaS-Anbieter müssen den Wechsel zu einem anderen Anbieter ermöglichen: Du kannst mit einer Frist von höchstens zwei Monaten kündigen und deine Daten mitnehmen. Bis zum 12. Januar 2027 darf der Anbieter dafür nur die tatsächlichen Kosten berechnen.

    Wen es betrifft: Unternehmen, die Online-Software oder Cloud-Dienste nutzen, und ihre Anbieter.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in Buchhaltung, CRM, Projektmanagement und Onlineshop.

    Quellen, auf Englisch (geprüft am )
  10. Mitteilungspflicht für elektronische Kassen über ELSTER

    Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen dem Finanzamt über ELSTER gemeldet werden (§ 146a Abs. 4 AO). Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, mussten bis zum 31. Juli 2025 gemeldet sein. Neue oder außer Betrieb genommene Kassen meldest du innerhalb eines Monats.

    Wen es betrifft: Alle Unternehmen mit elektronischer Kasse.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in Kassensysteme.

    Quellen (geprüft am )
  11. GoBD: 2. Änderung zur Aufbewahrung von E-Rechnungen

    Das BMF-Schreiben vom 14. Juli 2025 ist die zweite Änderung der GoBD. Es geht vor allem um die E-Rechnung: Aufzubewahren ist der strukturierte Teil (die XML-Datei), nicht nur eine lesbare Kopie. Die neue Fassung gilt sofort.

    Wen es betrifft: Alle Buchführungspflichtigen und ihre Buchhaltungs-, Rechnungs- und Kassensoftware.

    Welche Tools bereit sind

    Diese Tools sind laut Anbieter GoBD-konform. Das ist eine Angabe des Anbieters, keine Abnahme durch die Finanzverwaltung.

    Kassensysteme: 0 von 0

    Quellen (geprüft am )
  12. EU: Onlineshops und digitale Dienste müssen barrierefrei sein (European Accessibility Act)

    Seit dem 28. Juni 2025 müssen Produkte und Dienstleistungen wie Onlineshops, Bankdienste, E-Books, Ticketing und Zahlungsterminals für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Das folgt aus dem European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882), den jedes EU-Land in eigenes Recht umgesetzt hat.

    Wen es betrifft: Onlineshops und andere Unternehmen mit digitalen Diensten für Verbraucher sowie ihre Shop- und Website-Software.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in Onlineshop, Website-Baukästen und Zahlungsanbieter.

    Quellen, auf Englisch (geprüft am )
  13. EU: Mitgliedstaaten dürfen die E-Rechnung zwischen Unternehmen vorschreiben (ViDA)

    Das EU-Paket ViDA wurde am 11. März 2025 beschlossen und gilt seit dem 14. April 2025. Seitdem dürfen EU-Länder unter Bedingungen die E-Rechnung vorschreiben, auch für inländische Rechnungen zwischen Unternehmen. Deshalb führen Belgien, Frankreich und Deutschland eigene Pflichten ein, bevor die EU-Regeln von 2030 gelten.

    Wen es betrifft: Unternehmen in EU-Ländern mit E-Rechnungspflicht und ihre Buchhaltungs- und Rechnungssoftware.

    Welche Tools bereit sind

    Diese Tools erstellen und empfangen laut Anbieter E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD. Ob sie jedes Detail der BMF-Regeln umsetzen, prüfen wir nicht.

    Quellen, auf Englisch (geprüft am )
  14. KI-Verordnung: verbotene Praktiken und KI-Kompetenz

    Seit dem 2. Februar 2025 sind bestimmte KI-Praktiken in der EU verboten, etwa Manipulation und Social Scoring. Wer KI einsetzt, muss außerdem für ausreichende KI-Kompetenz der eigenen Leute sorgen. Der AI-Omnibus vom Juli 2026 hat diese Pflicht für Unternehmen vereinfacht.

    Wen es betrifft: Alle Unternehmen, die KI-Tools einsetzen oder anbieten.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in KI-Assistenten und KI-Tools.

    Quellen, auf Englisch (geprüft am )
  15. Empfang von E-Rechnungen für alle Unternehmen

    Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen bei Umsätzen an andere inländische Unternehmen E-Rechnungen (XRechnung oder ZUGFeRD) empfangen können. Versenden dürfen sie bis Ende 2026 noch auf Papier oder, mit Zustimmung des Empfängers, zum Beispiel als PDF.

    Wen es betrifft: Alle Unternehmen in Deutschland mit inländischen B2B-Umsätzen.

    Welche Tools bereit sind

    Diese Tools erstellen und empfangen laut Anbieter E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD. Ob sie jedes Detail der BMF-Regeln umsetzen, prüfen wir nicht.

    Quellen (geprüft am )
  16. Buchungsbelege 8 statt 10 Jahre aufbewahren

    Seit dem 1. Januar 2025 sind Buchungsbelege wie Rechnungen 8 Jahre aufzubewahren (§ 147 Abs. 3 AO). Bücher und Jahresabschlüsse bleiben bei 10 Jahren, sonstige Unterlagen bei 6 Jahren. Die kürzere Frist gilt für alle Unterlagen, deren alte Frist Ende 2024 noch lief.

    Wen es betrifft: Alle Buchführungspflichtigen. Banken und Versicherungen bleiben bei 10 Jahren.

    Welche Tools bereit sind

    Diese Tools sind laut Anbieter GoBD-konform. Das ist eine Angabe des Anbieters, keine Abnahme durch die Finanzverwaltung.

    Quellen (geprüft am )
  17. EU: strengere Regeln für Cybersicherheit (NIS2)

    Die NIS2-Richtlinie gilt seit dem 18. Oktober 2024 und ersetzt die erste NIS-Richtlinie. Mittlere und große Organisationen in 18 Sektoren, darunter digitale Dienste, Cloud und IT-Dienstleister, müssen ihre Sicherheit nachweisen und Vorfälle melden. Jedes Land setzt die Regeln in einem eigenen Gesetz um; nicht alle taten das rechtzeitig.

    Wen es betrifft: Mittlere und große Organisationen in den NIS2-Sektoren und über deren Anforderungen auch ihre Software- und IT-Anbieter.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in Entwickler-Tools, Telefonie und Geschäftskonto.

    Quellen, auf Englisch (geprüft am )
  18. Elektronische Kassen mit TSE und Belegausgabepflicht

    Seit dem 1. Januar 2020 müssen elektronische Kassen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) haben (§ 146a AO, KassenSichV). Seitdem gilt auch die Belegausgabepflicht. Eine offene Ladenkasse ohne elektronisches System ist noch erlaubt.

    Wen es betrifft: Unternehmen mit elektronischem Kassensystem.

    Welche Tools bereit sind

    Das prüfen wir noch nicht. Frag deinen Anbieter, ob die Software rechtzeitig angepasst wird. Sieh dir die Tools an in Kassensysteme.

    Quellen (geprüft am )

In deinen Kalender oder deine Tabelle

Jede Änderung in Deutschland und der EU als ganztägiger Termin mit Status und Quelle. Abonniere die Adresse der ICS-Datei, dann bekommst du neue und geänderte Termine automatisch.

Kostenlos und ohne E-Mail-Adresse, unter CC BY 4.0.

Häufige Fragen

Was ändert sich 2026 für Unternehmen in Deutschland?

Unser Kalender nennt für 2026 1 Änderungen in Deutschland und der EU, die Software betreffen: EU eIDAS 2: jedes EU-Land bietet eine digitale Identitäts-Wallet an (beschlossen). Bei jeder Änderung steht die amtliche Quelle.

Was bedeuten Plan, Gesetzentwurf, beschlossen und in Kraft?

Plan: die Regierung will es, aber dem Parlament liegt noch kein Gesetzentwurf vor. Gesetzentwurf: der Entwurf liegt dem Parlament vor und kann sich noch ändern. Beschlossen: beschlossen, aber noch nicht in Kraft. Du kannst dich vorbereiten. In Kraft: die Regel gilt bereits.

Woher weiß ich, ob meine Software bereit ist?

Wo wir eine Angabe haben, zeigen wir die Tools, die sie laut der eigenen Website des Anbieters erfüllen. Bei der E-Rechnung ist das XRechnung oder ZUGFeRD: 12 Buchhaltungs- und Rechnungsprogramme im Ratgeber erstellen und empfangen E-Rechnungen in diesen Formaten. Kassen (TSE) und GoBD-Testate prüfen wir nicht überall; frag in dem Fall deinen Anbieter.

Kann ich diese Termine in meinen Kalender übernehmen?

Ja. Abonniere den ICS-Kalender oder lade ihn herunter, dann steht jede Änderung in Deutschland und der EU als ganztägiger Termin in deinem Kalender, mit Status und Quelle. Pläne und Gesetzentwürfe sind als vorläufig markiert. Für eine Tabelle nimm die CSV-Datei.

Quellen und Vorgehen

Wir nehmen nur Änderungen auf, die eine amtliche Quelle nennt: das Bundesministerium der Finanzen, die Gesetzestexte im Bundesrecht, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik oder die EU. Bei jeder Änderung steht, wann wir die Quelle geprüft haben. Pläne und Gesetzentwürfe können sich noch ändern; maßgeblich ist die Quelle. Das ist eine Erklärung, keine Rechts- oder Steuerberatung.