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Worauf solltest du bei Buchhaltungssoftware achten?

Eine Buchhaltungssoftware nutzt du jahrelang, und deine Unterlagen musst du noch länger aufbewahren. Schau deshalb nicht nur auf den Preis im ersten Monat, sondern auch auf E-Rechnung, DATEV, ELSTER und darauf, was du bei einem Wechsel mitnimmst.

  1. Preis bei deinem Umfang

    Viele Pakete haben Grenzen bei Belegen, Rechnungen oder Nutzern, und DATEV oder die Bankanbindung gibt es oft erst im größeren Paket. Das günstigste Paket ist nicht mehr günstig, wenn du dafür upgraden musst.

    Frag den Anbieter

    Was kostet das Paket mit DATEV, Bankanbindung und der Zahl an Belegen, die ich im Monat habe?

  2. E-Rechnung empfangen und schreiben

    Seit dem 1. Januar 2025 musst du im Inland E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können. Beim Versand gelten Übergangsfristen: Papier und PDF sind bis Ende 2026 erlaubt, bei höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz bis Ende 2027. Eine Software, die XRechnung und ZUGFeRD lesen und erstellen kann, musst du dann nicht wechseln.

    Frag den Anbieter

    Kann ich XRechnung und ZUGFeRD einlesen, lesbar anzeigen und selbst erstellen, und kostet das extra?

  3. DATEV für deine Steuerberatung

    Arbeitet deine Steuerberatung mit DATEV, spart ein DATEV-Export oder eine Schnittstelle das Abtippen von Buchungen und Belegen. Achte darauf, in welchem Paket die Schnittstelle enthalten ist.

    Frag den Anbieter

    Gibt es einen DATEV-Export oder DATEVconnect, und ab welchem Paket?

  4. Umsatzsteuer-Voranmeldung per ELSTER

    Die Umsatzsteuer-Voranmeldung übermittelst du elektronisch ans Finanzamt. Machst du sie selbst, spart es Arbeit, wenn die Software sie direkt per ELSTER sendet, statt dass du Zahlen abtippst.

    Frag den Anbieter

    Sendet die Software die Umsatzsteuer-Voranmeldung direkt per ELSTER, und auch die Zusammenfassende Meldung?

  5. GoBD und festgeschriebene Buchungen

    Für elektronische Bücher gelten die GoBD des Finanzministeriums: Buchungen müssen vollständig und unveränderbar sein, Änderungen nachvollziehbar. Ein Hinweis „GoBD-konform“ ohne Erklärung sagt wenig; frag nach Festschreibung und Protokoll.

    Frag den Anbieter

    Wie werden Buchungen festgeschrieben, gibt es ein Änderungsprotokoll, und gibt es eine Verfahrensdokumentation oder ein Testat?

  6. Aufbewahrung und Export

    Bücher und Abschlüsse bewahrst du 10 Jahre auf, Buchungsbelege 8 Jahre. Das Finanzamt kann bei einer Prüfung Zugriff auf die Daten oder einen Export verlangen. Wechselst du die Software, musst du deine alten Daten also mitnehmen oder weiter einsehen können.

    Frag den Anbieter

    Kann ich alle Buchungen und Belege in einem offenen Format exportieren, und komme ich nach der Kündigung noch an meine Daten?

  7. Daten in der EU und ein AV-Vertrag

    In deiner Buchhaltung stehen Daten von Kunden und Lieferanten. Der Anbieter verarbeitet sie für dich, also brauchst du nach der DSGVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Bleiben die Daten in der EU, musst du keine Übermittlung in ein Drittland prüfen.

    Frag den Anbieter

    Wo stehen meine Daten, und wo finde ich den AV-Vertrag und die Liste der Unterauftragsverarbeiter?

  8. EÜR oder Bilanz

    Bleibst du als Gewerbetreibender unter den Grenzen von § 141 AO, also höchstens 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn, kannst du die Einnahmenüberschussrechnung machen. Darüber brauchst du doppelte Buchführung mit Bilanz. Manche Programme können nur die EÜR.

    Frag den Anbieter

    Kann die Software die Anlage EÜR erstellen, und auch Bilanz und E-Bilanz, falls ich darüber komme?

Häufige Fragen zur Wahl von Buchhaltungsprogramme

Worauf solltest du bei Buchhaltungssoftware achten?

Achte vor allem auf Preis bei deinem Umfang, E-Rechnung empfangen und schreiben, DATEV für deine Steuerberatung, Umsatzsteuer-Voranmeldung per ELSTER, GoBD und festgeschriebene Buchungen, Aufbewahrung und Export, Daten in der EU und ein AV-Vertrag und EÜR oder Bilanz. Bei jedem Punkt erklären wir, warum er zählt und welche Frage du dem Anbieter stellst.

Welche Fragen stellst du einem Anbieter von Buchhaltungsprogramme?

Was kostet das Paket mit DATEV, Bankanbindung und der Zahl an Belegen, die ich im Monat habe? Kann ich XRechnung und ZUGFeRD einlesen, lesbar anzeigen und selbst erstellen, und kostet das extra? Gibt es einen DATEV-Export oder DATEVconnect, und ab welchem Paket? Sendet die Software die Umsatzsteuer-Voranmeldung direkt per ELSTER, und auch die Zusammenfassende Meldung?

Ab wann musst du E-Rechnungen schreiben?

Empfangen musst du E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025. Für den Versand im Inland sind Papier und PDF bis Ende 2026 erlaubt, bei höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz bis Ende 2027. Ab 2028 gibt es keine Übergangsregel mehr. Kleinunternehmer müssen auch danach keine E-Rechnung ausstellen, aber empfangen können.

Wie viele Buchhaltungsprogramme im Ratgeber kannst du kostenlos nutzen oder testen?

In unserem Ratgeber stehen 8 Buchhaltungsprogramme. 5 davon haben eine kostenlose Version und 6 eine kostenlose Testphase, laut der Website des Anbieters.

Quellen

  1. § 14 UStG: Ausstellung von Rechnungen
  2. § 27 UStG: Übergangsvorschriften (Abs. 38: E-Rechnung)
  3. Bundesministerium der Finanzen: FAQ zur E-Rechnung
  4. § 18 UStG: Besteuerungsverfahren (Umsatzsteuer-Voranmeldung)
  5. Bundesministerium der Finanzen: GoBD, 2. Änderung vom 14. Juli 2025
  6. § 147 AO: Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
  7. EUR-Lex: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Art. 28
  8. § 141 AO: Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger

Texte und Quellen geprüft am . Die Zahlen folgen aus den Fakten im Ratgeber. Regeln können sich ändern; maßgeblich ist die Quelle. Das ist eine Erklärung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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